Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen § 45b SGB XI

Für pflegebedürftige Menschen jeden Alters mit Pflegegrad 1 – 5 ist der Betrag für zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen auf 125 Euro pro Monat festgelegt und kann bei den jeweiligen Pflegekassen beantragt werden.
Die Betreuungsinhalte richten sich nach den individuellen Bedürfnissen, Fähigkeiten, Vorlieben und Interessen und besonders nach der Tagesverfassung und der Erkrankung des Betreuten.

Zu meinen Leistungen zählen:

Betreuung
– Beaufsichtigung von Pflegebedürftigen, um Angehörigen und Pflegepersonen eine „Auszeit“ zu ermöglichen
– Gespräche, anregen der Kommunikation, Validation
– Biografiearbeit
– Mobilisation und Aktivierung
– Spaziergänge mit und ohne Hilfsmittel
– Orientierungsförderung personell, räumlich, zeitlich, situativ
– Beüben der Koordination
– gemeinsame Spiele, handwerkliches Arbeiten, Singen, Lesen…
– Gedächtnistraining, Anregen von Erinnerungen
– gemeinsames Kochen und Backen
– Förderung des Antriebs, der Selbständigkeit und Alltagskompetenzen
– kreatives Gestalten, Ausdrucksmalen und Arbeit am Tonfeld® im Atelier

Entlastung
– haushaltnahe Dienstleistungen
– Begleitung zu Arztbesuchen, Einkäufen, Behörden, Apotheke, sozialen Kontakten…

Alle diese Leistungen können stundenweise nach individueller Notwendigkeit vereinbart werden. Üblich sind regelmäßige Termine zu festen Zeiten.  Grundpflegeleistungen (Duschen, Baden, Inkontinenzversorgung, andere pflegerische Inhalte etc.) sind im Zusammenhang mit den niedrigschwelligen Betreuungs- und Entlastungsleistungen gemäß § 45b SGB XI nicht abrechenbar. Zu bedenken ist auch, dass Betreuung keine Therapie ersetzt.

Voraussetzung:

Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) begutachtet auf Antrag die Pflege- und Hilfsbedürftigkeit und legt einen entsprechenden Pflegegrad fest.
Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Pflegekasse oder Pflegeberater Ihrer Krankenkasse.

Verfahrensweise:

– Antrag bei der zuständigen Pflegekasse holen
– ggf. eine Beratung beim zuständigen Pflegeberater der Krankenkasse in Anspruch nehmen
– Antrag ausfüllen und der Pflegekasse zur Bearbeitung einreichen
– der MDK vereinbart schriftlich einen Begutachtungstermin
– MDK kommt in die Wohnung des/der Pflegebedürftigen oder Erfassung erfolgt telefonisch
– Erstellen eines schriftlichen Gutachtens durch den MDK für die Pflegekasse
– schriftliche Benachrichtigung über das Ergebnis der Begutachtung

Nachdem Ihrem Antrag stattgegeben wurde, reichen Sie die Privat-Rechnungen meines ambulanten Betreuungsdienstes über die zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen zur Erstattung bei Ihrer Pflegekasse ein oder Sie unterzeichnen vorher eine Abtretungserklärung und ich rechne direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Nicht genutzte Gelder aus dem Etat der zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleitungen können bis zur Hälfte des Vorjahres in das Folgejahr übertragen werden und stehen bis zum 30. Juni des Folgejahres zusätzlich zur Verfügung.

Wünschen Sie mehr Informationen und Beratung? Bitte vereinbaren Sie einen Gesprächstermin.